Wir schaffen
Lernzeiträume

Unterstützung des Vereins

Die Unterstützung des gemeinnützigen Vereins LernZeitRäume e.V. bei seinen Einrichtungen, Projekten und Aktivitäten ist auf vielfältige Weise jederzeit willkommen:

Aktive oder passive Fördermitgliedschaft im Verein

Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die sich für die Ziele des Vereins einsetzt.
Aktive Mitglieder sind durch ihr ehrenamtliches Engagement und ihren Mitgliedsbeitrag die Basis für unsere Vereinsarbeit.
Die passive Mitgliedschaft beinhaltet die Förderung der Vereinszwecke, insbesondere durch finanzielle Unterstützung und/oder Einbringung von persönlichen Kompetenzen. Die passiven Mitglieder werden wie die aktiven Mitglieder regelmäßig über die Vereinstätigkeit durch das LZR-Info informiert.

Kompetente Mitarbeit in Arbeits- und Projektgruppen

Das Vereins- und Schulleben stellt uns immer wieder vor Herausforderungen, für deren Bewältigung wir kompetente Unterstützung in bestehenden Arbeits- oder temporären Projektgruppen benötigen.
Ohne die professionelle Hilfe aus dem Kreis der Eltern und Vereinsmitglieder wäre der Aufbau und die Zukunftssicherung der Schule nicht möglich gewesen.

Tatkräftige Mithilfe bei Festen und Veranstaltungen

Ein Blick auf den Jahreszyklus des Vereins- und Schullebens zeigt, dass es bei vielen Festen, Veranstaltungen und Schulprojekten der tatkräftigen Mithilfe bedarf, z.B. durch Kuchenspenden, beim Verstecken der Überraschungen bei der Osteraktion des Vereins und beim Stand auf dem Lebendigen Neckar.

Hinweise und Kontakte zu Fördermöglichkeiten von Projekten

Manchmal hilft uns auch schon ein Hinweis auf Fördermöglichkeiten von Projekten durch Stiftungen oder die öffentliche Hand. Optimal wäre, wenn dazu auf praktische Erfahrungen bei den Antragsstellung zurückgegriffen werden könnte.

Sach- und Geldspenden (mit Spendenquittung)

LernZeitRäume e.V.
Heidelberger Volksbank eG
IBAN: DE37 6729 0000 0149 6564 64
BIC: GENODE61HD1

Wir danken allen bisherigen und künftigen Spendern und Unterstützern von ganzem Herzen im Namen unserer Kinder!

Hinweise:
Die Körperschaft – der gemeinnützige Verein LernZeitRäume e.V. – ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung ihrer Zwecke (Bildung und Erziehung) zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.